Allgemeine Geschäftsbedingungen

a. Die SELLCON GmbH stellt ihren Kunden die Möglichkeit eines Einkaufes mit Sonderpreisen zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf diese Sonderpreise besteht jedoch nicht.

b. Der Kunde macht die ihm zugänglichen Preise Dritten nicht zugänglich.

c. Die SELLCON GmbH unterhält innerhalb der Informationsplattform eine Datenbank mit den jeweils aktuellen Preisen.
Alle Daten – insbesondere die Datenbanken der Plattform und die Plattform selbst genießen nach § 4 und § 87 a ff UrhG urheberrechtlichen Schutz. Eine Bearbeitung oder Vervielfältigung ist nur soweit zulässig,  als dies für den Zugang der Datenbanken oder für deren übliche Benutzung erforderlich ist. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und / oder öffentliche Wiedergabe, insbesondere die ungenehmigte Übernahme in ein Intranet-Angebot, überschreitet die normale Auswertung der Datenbanken und stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt wird und die SELLCON GmbH zu Schadenersatzforderungen berechtigt.

d. Die SELLCON GmbH haftet weder direkt noch indirekt für Schäden die durch Partnerlieferanten oder unsachgemäße Nutzung der Informationsplattform entstehen oder entstanden sind. Bitte beachten Sie die Hinweise unten.

e. Die SELLCON GmbH ist der einzige Ansprechpartner der Kunden für die bei der SELLCON GmbH gelisteten Partnerlieferanten.

f. Das Beschwerdemanagement ist ausschließlich über die ausgehändigten und im Userbereich der Plattform zum download bereit stehende Reklamationsprotokolle abzuwickeln. Dies hilft uns die Lieferanten zu beurteilen und eventuelle Fehlerquellen zu beheben.

g. Bei jeder Bestellung findet ein Vertragsabschluss zwischen dem Käufer und der SELLCON GmbH statt. Nachfolgende AGB´s der SELLCON GmbH werden vom Käufer als gültig und bestätigt akzeptiert.
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1. Auftragsgrundlage

1.1 Wir liefern nur an Kunden die, Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und Großhändler sind.
Die Einkaufsberechtigung ist uns durch angeforderte Unterlagen einzureichen.

1.2 Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner bestätigt Kenntnis und Zustimmung.

1.3 Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vorschriften unseres Vertragspartners verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder widersprechende Bestimmungen vertraglicher Art sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

2. Auftragserteilung 

2.1 Kommt ein schriftlicher Vertrag nicht zustande, ist der Auftrag von und an uns erteilt, wenn er von uns mit Hinweis auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder digital (E-Mail) bestätigt wird. Angebote von und an uns verpflichten uns ohne schriftlichen Vertragsabschluss oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

2.2 Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Kostenvoranschläge u. ä. hinsichtlich des Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, sofern sie nicht von uns bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt werden.

2.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der Schriftform des Vertrages oder unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Die gegebenenfalls von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.

3.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.

3.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

3.4 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokoll usw.) Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadensersatzpflichtig.

3.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, das alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind, wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3.6 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab: wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3.7 Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung, bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.

3.8 Der Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neu entstehenden Sachen sowie die aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vertragsansprüche gegen seinen Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab: wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

3.9 Der Käufer ist ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen bzw. entstehenden Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

3.10 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unser Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.

4. Lieferung

4.1 Die Ware reist auf dem Wege zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war. Der Käufer hat auch für eine ausreichende Versicherung zu sorgen. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger sowie bei Franko Lieferungen.

4.2 Eine Lieferzeit wird von uns nach dem schriftlichen Vertrag oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung eingehalten. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und danach eine Nachfrist von sechs Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges schließen wir aus.

4.3 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder unserem Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.
Wir sind auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.

5. Auswahlsendungen

5.1 Werden Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte zugesandte Ware als käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen der in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, die Ware zurückerhalten.

5.2 Wir tragen Versicherungsschutz, solange diese Auswahlfrist läuft, als dann geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs, auf den Empfänger über.

5.3 Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

5.4 Werden Auswahlsendungen vom Kunden als Ausstellungswaren eingesetzt oder in Reiselager aufgenommen, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im Voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab: Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

6. Mängelrügen

6.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.

6.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

7. Preis und Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Preise werden in EURO gerechnet und sind in dieser Währung zu bezahlen. Sie sind mit Rechnungsstellung fällig.

7.2 Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Im Übrigen gelten für die Zahlung der schriftliche Vertrag oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

7.3 Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufers.

7.4 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.

7.5 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

7.6 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen zu verzinsen. Dasselbe gilt im Fall verspäteter Akzeptreichung.

7.7 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergl. gehen zu Lasten des Käufers.

7.8 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.

7.9 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.

8. Warenrücknahme

8.1 Waren nehmen wir nur nach unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung zurück. Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns anerkannter Mängel nicht.

8.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen von uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.

9. Urheberschutz

9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß macht den Käufer schadensersatzpflichtig.

9.2 Erfolgt die Warenherstellung nach Angaben des Käufers und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Käufer von sämtlichen Ansprüchen aus dieser Verletzung frei.

10. Maßgebliches Recht

10.1 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die Geltung deutschen Rechts für den erteilten Auftrag und seine Abwicklung.

11. Teilnichtigkeit

11.1 Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werden sowohl hinsichtlich von Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle besondere Vertragsabsprachen zwischen uns und dem Käufer ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist ausschließlich Kassel. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer Geschäftsverbindung, einschließlich solcher für Wechsel- und Schecklagen, ist Kassel. Für das Mahnverfahren ist in jedem Falle als Gerichtsstand Kassel vereinbart.